Benutzungsordnung des Selbstlernzentrums (SLZ)



















Allgemeines

Das Selbstlernzentrum der Berufsbildenden Schulen ist eine Einrichtung des Landkreises Verden. Es dient der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie Freizeitgestaltung.

Verhalten in der Bibliothek

  • Jeder Besucher hat sich in den Räumlichkeiten des SLZ so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Im Arbeitsraum muss auf eine ruhige Atmosphäre geachtet werden. Mobiltelefone sowie alle weiteren elektronischen Geräte müssen ausgeschaltet sein.
  • Essen und Trinken ist nicht erlaubt.
  • Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen und benutzte Bücher und Zeitschriften sind an ihren Platz zurückzustellen. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
  • Besucher, die gegen die Bestimmung dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Anmeldung

Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personal- oder Schülerausweises an. Der Bibliotheksausweis kostet 0.50 € und ist nicht übertragbar. Die Anmeldedaten werden mit EDV erfasst. Der Benutzer erkennt mit der Anmeldung die Benutzungsordnung an. Der Benutzer ist verpflichtet den Verlust des Ausweises sofort der Bibliothek zu melden. Ein Ersatzausweis kostet 0,50 €. Ebenso sind Namens- und Adressenänderungen der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zur Ausleihe der Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, DVDs usw.) vorzulegen. Mit Schulabschluss oder bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind sämtliche entliehene Medien abzugeben.

Ausleihe und Leihfristen

Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können Bücher und andere Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt für

  • Bücher und Zeitschriften 4 Wochen
  • DVDs 1 Woche
Die Ausleihmenge ist bis auf wenige Ausnahmen unbegrenzt. Pro Ausweis können maximal 3 DVDs ausgeliehen werden. Die Leihfrist kann bis zu dreimal verlängert werden. (persönlich, telefonisch oder per Email). Bei den Zeitschriften ist das jeweils neueste Heft nicht entleihbar. Medien aus dem Präsenzbestand (nicht entleihbar) können nach Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal kurzzeitig (1-2 Tage) entliehen werden. Der Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.

Gebühren

Für Medien, die nicht innerhalb der Ausleihfrist zurückgeben werden, sind Mahngebühren zu zahlen.
  • 1. Mahnung bei überschreiten der Leihfrist um 7 Tage
  • 2. Mahnung bei überschreiten der Leihfrist um 21 Tage
  • Pro ausgedrucktem Mahnbrief wird eine Gebühr von 1 € erhoben.
Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren. Für verunreinigte, beschädigte oder verloren gegangene Medien hat der Entleiher Ersatz zu leisten. Der Schadenersatz bemisst sich nach den Kosten des Anschaffungspreises. Bei Verlust von Begleitmaterial zu den Medien muss das gesamte Medium ersetzt werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet, für eingetretene Schäden haftet der eingetragene Benutzer. Das SLZ haftet nicht für im SLZ abhanden gekommene Gegenstände des Benutzers.

Benutzen der Computerarbeitsplätze

Folgende Anwendungen stehen zur freien Verfügung:
  • Übertragen von persönlichen Arbeitsergebnissen auf einen eigenen Datenträger
  • Buchbestandsrecherche
  • Nutzung des Internets
  • Nutzung von Lernsoftware
  • Ausdrucken von Arbeitsergebnissen
An den Geräten arbeiten täglich mehrere Personen. Jeder erwartet mit der Technik in gewohnter Weise arbeiten zu können. Daher sind keine Veränderungen an der Hard- und Softwareinstallation erlaubt.

Gebührenordnung (Übersicht)

Anmeldegebühr 0,50 € 
Ersatzausweis 0,50 €
1. Mahnung 1 €
2. Mahnung 1 €
Medienersatz je nach Alter und Anschaffungspreis