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Förderschulabschluss
Schüler*innen , die die allgemeinbildenden Schulen mit einem Förderschulabschlussverlassen, sind noch mindestens ein Jahr lang berufsschulpflichtig.
Wir bieten für diese Schüler*innen zwei mögliche Schulformen an:
Die 1.Klasse der Berufseinstiegsschule (BES1) besuchen Schüler*innen, die noch ein Jahr lang eine besondere, individuelle Förderung brauchen, ehe sie dann im folgenden Schuljahr versuchen können, in der 2.Klasse der BES den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben. Ihre Schulpflicht endet jedoch nach dem 1. Schulbesuchsjahr bei uns.
Die 2.Klasse der Berufseinstiegsschule (BES2) kann von Schüler*innen mit Förderschulabschluss besucht werden, wenn nach einem individuellen Beratungsgespräch mit uns zu erwarten ist, dass die realistische Chance besteht, den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ohne vorherigen Besuch der BES1 zu erwerben.