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Fachschule Sozialpädagogik
In der Fachschule - Sozialpädagogik - werden Erzieher/-innen ausgebildet.
Der Abschluss führt zudem aufgrund beruflicher Bildung zur Hochschulzugangsberechtigung (sowohl für Universitäten als auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften) gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (s. u.).
Dauer der Beschulung:
2 Jahre
Voraussetzungen für die Aufnahme:
Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent (mit Mindestnoten)
Daneben bestehen viele Chancen des Quereinstiegs (siehe z. B. Broschüre „Ausbildungswege und Quereinstiege in die niedersächsische Erzieherinnen- / Erzieherausbildung“).
Persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung müssen vorliegen.
Zur Klärung Ihrer individuellen Zugangsmöglichkeit wenden Sie sich bitte an unsere Abteilungsleitung (siehe unten).
Praktische Ausbildung:
600 Zeitstunden (durchgängig im Block)
Vorgesehene Prüfungen:
Schriftliche Prüfungen in Deutsch/Kommunikation und zwei berufsbezogenen Modulen, darunter eine Facharbeit
Praktische Prüfung
Abschlüsse und Berechtigungen
Erreichbarer beruflicher Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Erreichbarer schulischer Abschluss: Fachhochschulreife
Weitere erreichbare Berechtigung: Hochschulzugangsberechtigung (gemäß NHG § 18, Abs. 1, Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4, Nr. 6)
Berufliche Perspektiven und Hochschulzugang:
Berufstätigkeit im stark wachsenden, vielfältigen Feld der Sozialpädagogik (Kindertageseinrichtungen und weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung jeden Alters)
Studium sowohl an Universitäten als auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften aufgrund der Hochschulzugangsberechtigung (s. o.)
Ansprechpartnerin bei Fragen zum Bildungsgang: kerstin.teuber-engelking@bbs-verden.de