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Dreijährige Berufsfachschule Pflege
Dreijährige Berufsfachschule Pflege (generalistische Pflege)
In der neuen Pflegeausbildung (Dreijährige Berufsfachschule Pflege) steht der Erwerb von Kompetenzen im Fokus, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen notwendig sind.
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2100 Stunden. Hinzukommen 280 Stunden in allgemeinbildenden Fächern. Es wird sich um die Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation, Politik, Religion/Werte und Normen handeln.
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Pflege kann aufgenommen werden, wer:
- mindestens den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen als
gleichwertig anerkannten Abschluss nachweist
oder
- einen erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
nachweist (z.B. Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss)
oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Pflegeassistentin / zum
staatlich geprüften Pflegeassistent nachweist.
Hinweis: Wer die Berufsfachschule Pflegeassistenz erfolgreich absolviert hat, kann formlos
die Verkürzung der generalistischen Ausbildung beantragen (d.h. Einstieg ins 2. Ausbildungsjahr)
oder
- mindestens den Hauptschulabschluss (9 Jahre) oder einen anderen als gleichwertigen
anerkannten Abschluss nachweist, zusammen mit
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe,
c) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
und
- einen Ausbildungsvertrag für die praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Pflege belegen kann (Krankenhaus, stationäre oder ambulante Pflege).
Die Aufnahme kann beschränkt werden, wenn die Zahl der Bewerbungen die Aufnahme- kapazität der Schule überschreitet (§ 59 Abs.3 NSchG).
Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung im Umfang von 2500 Stunden findet in unterschiedlichen Einrichtungen der medizinischen Versorgung, wie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern sowie psychiatrischen, pädiatrischen und Rehabilitations- einrichtungen statt. Die Praxiseinsätze finden im Block statt.
Vorgesehene Prüfungen: zum Ende des 2. Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfungen setzen sich aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen zusammen, die in der Schule abgelegt werden. Die praktische Prüfung erfogt in der Regel in der Einrichtung, in der der Vertiefungseinsatz durchgeführt wurde.
Erreichbarer beruflicher Abschluss: Erwerb der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
Erreichbarer schulischer Abschluss: Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I
Berufliche Perspektiven: Der Abschluss Pflegefachmann/ Pflegefachfrau ist EU-weit anerkannt und berechtigt zu Tätigkeiten in allen pflegerischen Bereichen, z.B. im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege und in der stationären Langzeitpflege.
Ansprechpartner bei Fragen zum Bildungsgang: kerstin.teuber-engelking@bbs-verden.de