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Frequently Asked Questions (FAQ) - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die sehr häufig gestellt werden (FAQ). Wir hoffen, diese Aufstellung hilft Ihnen weiter. Sie ist in folgende Themen gegliedert:
Einschulungstag
Schülerbeförderung
Bescheinigungen, Formulare, Nachweise und Anträge
Verschiedenes
Fragen zum Einschulungstag:
Wann beginnt die Einschulung und wie lange dauert sie?
In der Regel beginnt die Einschulung um 8:00 Uhr und dauert bis ca. 13:00 Uhr.
Was muss an diese Tag mitgebracht werden?
Die Vollzeitschüler:innen bringen bitte das Zusageschreiben und das darin genannte Zeugnis in der erforderlichen Form mit. Ist dies eine beglaubigte Kopie, so muss auf der Zeugniskopie der Beglaubigungsstempel im Original sein. Die Kopie einer beglaubigten Zeugniskopie entspricht nicht einer beglaubigten Kopie.
Berufsschüler:innen bringen bitte eine Kopie ihres Ausbildungsvertrages sowie eine Kopie des höchsten erreichten Abschlusses mit.
Findet für die „alten Klassen“ am Einschulungstag normaler Unterricht statt?
Nein, für die fortgeführten Klassen beginnt der Unterricht frühestens am ersten Schultag nach dem Einschulungstag. Die Schüler:innen erhalten Informationen von ihren Klassenlehrkräften.
Müssen die Erziehungsberechtigten bei der Einschulung dabei sein?
Die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
Sollen Bewerber:innen ohne zugesagten Schulplatz trotzdem zur Einschulung kommen?
Wenn sie noch schulpflichtig sind und ihrer Schulpflicht nicht durch eine andere geeignete Maßnahme nachkommen, müssen sie hier als: "unversorgte Bewerber:innen“ zur Einschulung kommen. Für diese Bewerber:innen ist ein Raum zur Registrierung vorgesehen, der auf den Türaushängen und unter „Einschulung“ zu finden ist.
Nicht schulpflichtige Beweber:innen können ebenfalls am Einschulungstag in den Raum "unversorgte Bewerber:innen" kommen, um sich noch eine Chance auf einen Schulplatz zu wahren. Auch sie werden registriert.
Alle registrierten Bewerber:innen erhalten einen Termin, an dem sie erfahren, wie es für sie weitergeht.
Fragen zur Beförderung:
Welche Schüler:innen bekommen auf Antrag eine Schülersammelzeitkarte, die der Landkreis Verden bezahlt?
Der Kreis der anspruchsberechtigten Schüler:innen ist auf der Rückseite des Antrages auf Schülerbeförderung des Landkreises Verden genannt (Merkblatt über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis Verden). Er kann auch auf der Homepage des Landkreises Verden eingesehen werden. Klicken Sie dafür hier.
Anspruch auf Beförderung haben, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 4 Kilometer beträgt:
- Schüler:innen der Berufseinstiegsschule;
- Schüler:innen der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schüler:innen diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss – besuchen
Nicht anspruchsberechtigte Schüler:innen können ab Schuljahrsbeginn 2022/23 das neue JugendTicket "TIM" abnonnieren. Für Informationen zu diesem neuen Ticket des VBN klicken Sie hier. Dort finden Sie ebenfalls Informationen zum öffentlichen Nahverkehr.
Wie erhalten die anspruchsberechtigten Schüler:innen ihre Schülersammelzeitkarten?
Wie auf dem "Antrag zur Schülerbeförderung" auf der Rückseite genannt, werden die erstellten Fahrkarten hier in der Schule ausgehändigt. In der Regel passiert dies am Einschulungstag.
Wie kommen die anspruchsberechtigten Schüler:innen am Einschulungstag zur Schule?
Am Einschulungstag und in einem Zeitraum von maximal 10 Tagen danach brauchen berechtigte Schüler:innen noch keine Schülersammelzeitkarten vorweisen. Dieser Zeitraum ist vom Landkreis Verden mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt. Nicht berechtige Schüler:innen müssen vom ersten Tage an eine gültige Fahrkarte besitzen.
Wie kommen die Schüler:innen mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule?
Informationen zu den Linien der öffentlichen Verkehrsmitteln sind im Internet auf der Seite des Verkehrsverbundes Bremen-Niedersachsen zu finden. Klicken Sie dafür hier.
Fragen zu Bescheinigungen, Formularen, Nachweisen und Anträgen:
Wann bekommen die neuen Schüler:innen eine Schulbescheinigung?
Die neuen Vollzeitschüler:innen erhalten automatisch eine Schulbescheinigung in zweifacher Ausfertigung über die Klassenlehrkraft. Dies erfolgt schnellstmöglich, sobald alle Daten überprüft worden sind, in der Regel zwei bis drei Wochen nach Einschulung. Von Nachfragen bitten wir abzusehen. Auf den Zusageschreiben der Vollzeitschüler:innen ist ein eingerahmter Passus mit dem Hinweis, dass dieses Schreiben als vorläufige Bescheinigung dient.Dies kann als Kopie bei anfordernden Behörden(Familienkasse, Ausländerbehörde u.a.) vorgelegt werden mit dem Hinweis, dass die Schulbescheinigung in Kürze folgt.
Berufsschüler:innen benötigen keine Schulbescheinigungen, sie haben ihren Ausbildungsvertrag.
Wie bekommen Schüler:innen einen Antrag für Ausbildungsförderung (BaföG)?
Die Anträge auf Ausbildungsföderung und Informationen hierzu sind auf der Homepage des Landkreises Verden zu finden. Klicken Sie dazu hier. Die Schule hat keine Anträge. Schüler:innen geben die Anträge in der Schulverwaltung ab. Sie werden den neuen Schüler:innen schnellstmöglich nach dem Einschulungstag wieder ausgehändigt. Eine frühere Aushändigung ist nicht möglich.
Was passiert bei Schüler:innen, bei denen bis zur Einschulung für die Fachoberschule Klasse 11 kein Praktikumsvertrag vorliegt?
Sie kommen bitte trotzdem zur Einschulung. Mit der Klassenlehrkraft wird dann alles weitere geklärt.
Wie erhalte ich einen Zeugnisersatz?
Haben Sie ein Zeugnis unserer Schule verloren oder es wurde zerstört, besteht die Möglichkeit eine Zeugniszweitschrift in der Verwaltung zu beantragen.
Schreiben Sie uns dazu gerne eine E-Mail oder rufen uns an.
Wir benötigen folgende Informationen von Ihnen:
- Vor- und Nachname (bei Namensänderungen gilt der Name, mit dem Sie hier gelistet waren)
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Zeitraum des Schulbesuchs
- Klasse oder Bildungsgang
Für die Erstellung einer Zeugniszweitschrift müssen wir Kosten erheben. Je nachdem wie "aufwendig" die Neuerstellung ist, können die Kosten bis zu 30,00€ betragen. Rufen Sie uns gerne an, wir Informieren Sie individuell.
Was ist eine beglaubigte Zeugniskopie? Und wie erhalte ich eine?
Eine beglaubigte Zeugniskopie ist eine Kopie Ihres Zeugnisses, bei der eine offizielle Stelle bestätigt, dass sie mit dem Original überein stimmt. Dafür wird das Original geprüft und kopiert. Auf diese Kopie wird ein Siegel, ein Beglaubigungsstempel und eine Unterschrift gesetzt, um zu zeigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt und nichts verändert wurde.
So können Sie Ihr Originalzeugnis behalten und zum Beispiel Ihre Bewerbung mit der beglaubigten Kopie vervollständigen.
Wir erstellen gerne eine solche Kopie für Sie. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail vorab. In der Regel benötigen wir nur das Originalzeugnis.
Verschiedenes:
Wie und wann erhalten die neuen Schüler:innen die Schulbücher?
An den BBS Verden können in den folgenden Schulformen benötigte Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden:
- Berufseinstiegsklassen
- Berufsfachschulen
- Fachschulen
- Klassen 11 der Fachoberschulen
- Klassen 11 der beruflichen Gymnasien
Informationen über das Procedere erhalten die neuen Schüler:innen schriftlich am Einschulungstag.
Wann finden die Praktika der einzelnen Schulformen statt und sorgt die Schule für die Plätze?
Das ist unterschiedlich. Fragen hierzu kann aber die Klassenlehrkraft beantworten.
Die Praktikumsplätze beschaffen sich die Schüler:innen selber.
Krankmeldungen / Schulversäumnisse von Schüler:innen
Informationen zu diesem Thema finden sich in den Einschulungsunterlagen der entsprechenden Schulform.
Der schnellste Weg: